Geneva Airport Taxi erbringt Dienstleistungen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn Geneva Airport Taxi ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Geneva Airport Taxi. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn er von Geneva Airport Taxi bestätigt wird.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang wird ausschliesslich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Geneva Airport Taxi oder einer Tochtergesellschaft gemäss schriftlichem Angebot von Geneva Airport Taxi bestimmt. Angaben in Prospekten, Leistungskatalogen, Preislisten und ähnlichen Informationen sind nur insoweit verbindlich, als ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Der Transport erfolgt nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die Passagiere müssen den Anweisungen des Genfer Flughafentaxi oder des Chauffeurs Folge leisten. Verstößt der Gast gegen die Weisungen oder stellt er durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs eine Gefährdung der Straßenverkehrsordnung oder der Sicherheit des Straßenverkehrs dar, ist Geneva Airport Taxi berechtigt, ihn von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall verrechnet Genfer Flughafentaxi den vollen Fahrpreis inklusive Festpreis bzw. Kilometerpreis und sämtlicher Zusatz- und Sonderleistungen.

Abholung vom Flughafen (Flughafentransfer)

Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit, gleich aus welchem ​​Grund, ist Geneva Airport Taxi unverzüglich mitzuteilen. Schäden, die durch eine nicht unverzügliche Anzeige entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Chauffeur von Geneva Airport Taxi steht zur vereinbarten Abholzeit am jeweiligen Treffpunkt des Flughafenterminals oder am vorher vereinbarten Treffpunkt mit Namensschild oder Firmenlogo zur Verfügung (frühere oder spätere Bereitstellung muss bei der Buchung angegeben werden) und wartet bis zu 45 Minuten ohne gesonderte Berechnung. Im Bestätigungsschreiben ist eine Telefonnummer angegeben, unter der der Fahrgast seinen Chauffeur erreichen kann. Kommt nach Ablauf der 45-minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast oder Kunden zustande, kehrt der Chauffeur ohne Fahrgast nach Wien zurück. Damit gilt die Leistung von Geneva Airport Taxi als erbracht und der volle Ticketpreis ist zur Zahlung fällig. Vom Kunden gewünschte weitere Wartezeiten werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

Preise

Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Es gelten die am Tag der Buchungsbestätigung gültigen Preise. In der Preisliste nicht aufgeführte Preise können nur schriftlich vereinbart werden und gelten nur für den vereinbarten Reisetermin und Mietzeitraum. Zusätzliche Zeiten und Entfernungen werden gemäß der gültigen Preisliste berechnet. Mehrkosten aufgrund von Verspätungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verspätungen sind auf ein Verschulden von Geneva Airport Taxi oder des Chauffeurs zurückzuführen. Im Preis inbegriffen ist die Beförderung von Personen mit normalem Gepäck; Die Mitnahme sperriger Güter bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Zahlungspolitik:

Der Fahrpreis ist zum Zeitpunkt der Erbringung unserer Leistung am Ende der Reise fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. In der Regel erfolgt die Barzahlung direkt beim Fahrer. Sie erhalten eine Quittung über das Ticket. Eine Rechnung wird dem Kunden auf Wunsch per Post zugesandt.

Bei Rechnungen und Rechnungen sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten. Dies gilt nicht, soweit etwas anderes vereinbart ist.

Stornierung

Stornierungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder von Geneva Airport Taxi schriftlich bestätigt werden.

  • Bis zu 24 Stunden vor Anreise: Pauschalpreis 50,00 CHF zahlbar
  • Von 24 bis 12 Stunden vor Anreise: 50% des ursprünglichen Betrages werden in Rechnung gestellt.
  • Weniger als 12 Stunden vor Anreise: 100 % des ursprünglichen Betrages werden in Rechnung gestellt.

Pflichten und Haftung des Kunden

Der Kunde hat Geneva Airport Taxi jede Änderung seines Namens oder seiner (Rechnungs-)Adresse unverzüglich mitzuteilen. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu Fahrgästen, Zeitpunkt und Ort der Leistungserbringung zu machen. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Anzeige, haftet er für den Schaden, der bei rechtzeitiger Anzeige vermieden worden wäre. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von Geneva Airport Taxi, insbesondere auch im Namen der Fahrgäste, nicht zu missbrauchen

*Um die Leistung des Dienstes nicht zu stören oder zu behindern

*Keine Schäden verursachen

*Verstoßen Sie nicht gegen das Strafrecht

*Beachten Sie unbedingt das Rauchverbot im Fahrzeug

*Verweigern Sie nicht die Annahme des Fahrpreises.

Verstößt ein Kunde gegen die vorgenannten Pflichten, ist Geneva Airport Taxi berechtigt, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um den Missbrauch zu beseitigen. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet der Kunde gegenüber Geneva Airport Taxi auf Schadensersatz.

Haftung von Geneva Airport Taxi

Geneva Airport Taxi haftet dem Kunden auf Schadensersatz – gleich aus welchem ​​Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Geneva Airport Taxi, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Sachschäden ist die Haftung von Geneva Airport Taxi auf € 1.000,00 pro Passagier begrenzt. Bei den Fahrzeugen liegt ein Haftungsverstoß gemäß den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen vor. Etwaige zusätzliche Versicherungen obliegen dem Kunden. Geneva Airport Taxi haftet nicht für versäumte Termine und deren wirtschaftliche Folgen, sofern diese nicht durch Geneva Airport Taxi verursacht wurden. Hierzu zählen beispielsweise Verzögerungen/Verzögerungen, die verursacht werden durch:

*Verkehrsstaus, Straßensperrungen

*Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle

*Schlechtes Wetter

Geneva Airport Taxi übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Übermittlung von Daten vom Kunden an den Kunden oder Passagier entstehen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Geneva Airport Taxi und seinem Kunden unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Genf.

Teilweise Wirkungslosigkeit

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.